Insekten als Nahrungsmittel?Lesezeit ~ 4 Min.

Von Torsten Seidel, 24. Januar 2023, aktualisiert am 11. Juli 2024.

Die EU-Kommission hat weitere Insekten für den Verzehr zugelassen. So wurde die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer in der EU freigegeben. Doch sollten wir wirklich auf Insekten übergehen? Wo könnten demnach zukünftig Insekten enthalten sein?

Insekten: Ab Januar 2023 zugelassen

Insekten in Lebensmittel - die Zukunft
Insekten in Lebensmittel – die Zukunft?

Ab sofort finden wir Insekten in der Grundnahrung. Und dies bereits seit März 2022 (Quelle)! Ab dem 24. Januar 2023 sind Hausgrillen zudem als »teilweise entfettetes Pulver« und Getreideschimmelkäfer in der EU zugelassen (Quelle)! Laut WHO gelten mehr als 2100 Insektenarten als potenziell essbar …

Um so tiefer man recherchiert, so absurder wird das Ganze. So hat die EU Insekten, genauer gesagt »Hausgrillen« in Backwaren, Teigwaren sowie Teilfertigprodukte für die allgemeine Bevölkerung freigegeben, diese beizumischen. Auf der Zutatenliste findet sich dann »Acheta domesticus« (mehr dazu weiter unten).

Es gibt derzeit keine Studien zur Verträglichkeit. Diese gibt es aber bei bereits vielen seit Jahrzehnten eingesetzten Inhaltsstoffen auch nicht. Vor allem die Kombination derer wurde noch nie untersucht. Demnach gibt es keine Informationen bezüglich Allergien. Die EU hat deshalb entschieden, dass keine allergene Deklarierung nötig ist, »empfahl jedoch, die Allergenität von Acheta domesticus weiter zu erforschen.« (Quelle) Es besteht die Möglichkeit, dass eine Reaktion zustande kommt, wenn bereits eine Allergie auf Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besteht. Ob es Reaktion auf verfütterte Substanzen gibt, weiß derzeit niemand …

Laut »Amtsblatt der Europäischen Union vom 03.01.2023« (Quelle) darf sich das Pulver der Hausgrille (Acheta domesticus) in folgenden Lebensmitteln finden:

  • Mehrkornbrot und -brötchen
  • Cracker, Kekse
  • Brotstangen
  • Getreideriegeln
  • trockene Vormischungen für Backwaren
  • trockene, gefüllte und ungefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Erzeugnissen aus Teigwaren
  • Soßen
  • verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse
  • Pizza
  • Molkenpulver
  • Fleischanalogen (vegetarische Fischalternativen, bei »Vegan« verboten)
  • Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • bierähnlichen Getränken
  • Schokoladenerzeugnissen
  • Nüssen und Ölsaaten
  • Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen

Exklusiv für fünf Jahre darf es das Unternehmen Cricket One Co. Ltd. mit Sitz in Vietnam in Umlauf bringen.

Ein weiteres neu zugelassenes Insekt: Getreideschimmelkäfer

Die Larven des Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) sind ebenfalls ab Januar 2023 in der EU zugelassen (EU-Verordnung 2023/58). Dies in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form. In den Verkehr bringen darf es exklusiv für fünf Jahre die niederländische Firma »Ynsect NL B. V.«. Weiterhin beschrieben: »Die ganzen Getreideschimmelkäfer sind für den menschlichen Verzehr bestimmt, es werden keine Teile entfernt«.

Weiter heißt es in der Verordnung: »Vor dem Abtöten der Insekten durch eine Hitzebehandlung ist eine Futterkarenz von mindestens 24 Stunden erforderlich, damit die Larven ihren Darminhalt abgeben können«. In folgenden Produkten kann der Getreideschimmelkäfer enthalten sein:

  • Getreideriegel
  • Brot und Brötchen
  • verarbeitetem Getreide
  • Frühstückscerealien und Porridge
  • Vormischungen (trocken) für Backwaren
  • getrockneten Erzeugnisse aus Teigwaren
  • gefüllten Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Molkenpulver
  • Suppen
  • Gerichten auf Getreide-, Teigwarenbasis
  • Gerichten auf Pizzabasis
  • Nudeln
  • Snacks außer Chips

So wird deklariert

  • Die Grille soll auf der Zutatenliste folgendermaßen deklariert werden: »teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)«.
  • Der Getreideschimmelkäfer soll auf der Zutatenliste folgendermaßen deklariert werden: »gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)« oder »getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer).
  • Meine Vermutung: Es ist davon auszugehen, dass es dafür bald eine E-Nummer geben wird.

Es (bleibt also) der sorgfältige Blick auf die Zutatenliste!

Gesundheitliche Risiken

Die Ankündigung in den Medien ging auf gesundheitliche Risiken kaum ein. Bestenfalls noch mögliche Allergien. Überdies sollen Insekten eher gesund sein. Doch es gibt auch eine Studie, die zu einem ganz anderen Schluss kommt. Dazu in diesen Beitrag mehr.

Mein Fazit

Für uns Verbraucher gibt es zumindest wo deklarationspflichtig die Möglichkeit die Zutaten zu studieren. Bedenklich sind Insekten jedoch bei loser Ware. Das wäre beim Bäcker oder im Restaurant. Bäcker und Gastronomen müssen auch die neu zugelassenen Insektenzutaten ausweisen, wie auch andere Allergene. Doch dann sitzt man meist bereits am Tisch …

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Torsten Seidel Hier schreibt: Torsten Seidel
Gesundheits-Blogger mit Ausbildung zum ganzheitlichen Gesundheitsberater (fachliche Bez.: »Fachkompetenz für holistische Gesundheit«) mit Weiterbildung in Stressmanagement (IHK). Mehr Informationen in »Über mich«. Gern beantworte ich auch Leserfragen. | Beiträge abonnieren mit RSS-Feed.

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